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Arbeitnehmerorganisationen kritisieren gemeinsam Arbeitsrecht im zukünftigen Diakonischen Werk Hessen

12.03.12

Arbeitnehmerorganisationen kritisieren gemeinsam Arbeitsrecht im zukünftigen Diakonischen Werk Hessen

 

 

Die Arbeitnehmerorganisationen im Bereich der Kirche und Diakonie in Hessen kritisieren gemeinsam das Vorhaben, im Rahmen der Fusion der Diakonischen Werke Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck das Arbeitsrecht für die Beschäftigten und ihre VertreterInnen zu verschlechtern.

In dem Entwurf zu dem neuen Arbeitsrechtsregelungsgesetz wird daran festgehalten, dass das Arbeitsrecht in der Diakonie Hessen künftig nach den Grundsätzen des Dritten Weges erstellt wird. Zudem ist als “Auffanglinie” eine so genannte Urwahl vorgesehen für den Fall, dass sich die Arbeitnehmerorganisationen nicht an dem Dritten Weg beteiligen. Auswahl, Verantwortlichkeit und Rückkoppelung der nach einer Urwahl gewählten Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission sind nicht geregelt und sind einerseits ein Angebot an “willfährige MitarbeiterInnen” und andererseits ein Druck- und Disziplinierungsmittel für die Arbeitnehmerorganisationen. Die Arbeitnehmerorganisationen sind sich einig, dass die geplante Fusion zu einem Diakonischen Werk (DW) Hessen als Anlass genutzt werden sollte, die Arbeitsrechtssetzung auf Basis von Tarifverträgen zu diskutieren.

Im Entwurf für das MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) des DW Hessen sind alle Weiterentwicklungen zurückgenommen worden, die im Jahr 2003 für die Mitarbeitervertretungsordnung in Hessen und Nassau im Konsens zwischen den diakonischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern entwickelt wurden. Das betrifft insbesondere die Beteiligungsrechte der MAVen (Mitarbeitervertretungen - die Redaktion), die nach den bestehenden Regelungen frühzeitiger in Informations- und Mitberatungsprozesse einbezogen werden. Auch die Vorschriften zur Wählbarkeit in den künftigen Gesamtausschuss sind restriktiver formuliert, z. B. dürfen MitarbeiterInnen, die als Nicht-Kirchen-Mitglieder eingestellt wurden, nicht für dieses Amt kandidieren. In Kurhessen-Waldeck sind diese MitarbeiterInnen sogar weiterhin von der Wählbarkeit für die MAV ihrer Einrichtung ausgeschlossen.

Die unterzeichnenden Arbeitnehmerorganisationen laden zu einem gemeinsamen Pressegespräch am 19.4.2012 für 14 Uhr in die Kirchenverwaltung am Paulusplatz in Darmstadt ein.



Erfolgreiches Eintreten des vkm für Arbeitnehmerrechte –Verbandstagsbeschluss umgesetzt!

Die Kirchenleitung der EKHN hat auf ihrer Sitzung am vergangenen Freitag (9. März) eine sogenannte Gesetzesvertretende Verordnung und die Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG) für die EKHN und das DWHN beschlossen. 

 

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Stellungnahmen des vkm zum neuen ARRG und MVG des DW Hessen+

Nachdem die Entwürfe zu einem gemeinsamen Arbeitsrechtsregelungsgesetz sowie eines Mitarbeitervertretungsgesetzes für das zukünftige DW Hessen+ (Arbeitstitel) vorliegen hat der vkm zu beiden Entwürfen Stellung genommen. Den Wortlaut der Stellungnahmen können Sie hier einsehen:

 

Stellungnahme des vkm Hessen Nassau zum Entwurf des Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) vom 15.11.2011 für das DW Hessen

 

Stellungnahme der Dienstnehmervertreterinnen und Vertreter des vkm Hessen Nassau in der Arbeitsrechtlichen Kommisssion zum Entwurf des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-E)  vom 15.11.2011 DW Hessen

 

Beschluss des Verbandstags 2011

Pressemitteilung zum „Dritten Weg“ in der EKHN

 

Auf seiner Mitgliederversammlung forderte der Verband kirchlicher

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (vkm) die Kirchenleitung auf, die Voraussetzungen der Dienstgemeinschaft, wie sie der „Dritte Weg“ verlangt, wieder herzustellen. Dazu ist die Parität zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Voraussetzung. Der vkm hat derzeit als Interessenvertretung der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie fünf Mitglieder plus fünf Stellvertretungen in diese Kommission entsandt. Nachdem die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder aus der Arbeitsrechtlichen Kommission abberufen hat, entstand die Disparität.

 

Eine Verhandlung auf „gleicher Augenhöhe“ verlangt nicht nur paritätische Besetzung der Kommission, sondern insbesondere auch eine ständige juristische Begleitung der Dienstnehmerseite, genügend Zeit zur Vorbereitung für die Dienstnehmervertreter, die für die Arbeitsrechtliche Kommission freigestellt werden und einen Sachmitteletat. Ohne diese Voraussetzungen ist der „Dritte Weg“ nicht weiter beschreitbar.

Der vkm weiß sich damit auch in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Präses der EKD; Karin Göring-Eckhardt. Sie unterstreicht ausdrücklich, dass der Dritte Weg das angemessene Verfahren auf der Grundlage des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechtes der Kirch ist und dabei bewusst auf Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung verzichtet. Sie führt aus: „Prägend für diesen „Dritten Weg“ sind die Prinzipien der paritätischen Besetzung, der Partnerschaft und der Gleichberechtigung der Mitarbeiter- und Dienstgeber.

 

Die Mitgliederversammlung des vkm stellte klar, dass sich der vkm nicht weiter am „Dritten Weg“ beteiligen wird, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden.


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